Fliesenleger-Rechnungsvorlage für WordKostenlos herunterladen. Oder gleich hier rechnen lassen.
Eine saubere Rechnungsvorlage für Fliesen- und Plattenleger: Felder für alle Pflichtangaben nach § 14 UStG (DE) und § 11 UStG (AT), Beispielzeilen für Abdichtung, Verlegen und Verfugen in Quadratmetern — und die Trennung von Arbeit und Material, die dein Privatkunde für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG braucht.
Kein Konto, keine E-Mail-Adresse, kein Haken. Einfach herunterladen.
So sieht die Vorlage aus.
Ein A4-Blatt, nüchtern und vollständig: Briefkopf, Empfänger, Rechnungsdaten, Positionstabelle, Summenblock, Steuer-Hinweise zum Auswählen und der Fußblock mit Bankverbindung und Steuernummer. Auf Seite 2 steht die Ausfüllhilfe. Die fünf Beispielzeilen sind grau — du überschreibst oder löschst sie.
- Felder für alle Pflichtangaben nach § 14 UStG / § 11 UStG
- m²-Beispielzeilen für Abdichtung, Verlegen und Verfugen
- Arbeits- und Materialkosten getrennt (§ 35a für Privatkunden)
- Hinweis, wohin der Verschnitt gehört
- Kleinunternehmer-Formulierungen für DE und AT zum Einsetzen
- Ausfüllhilfe direkt in der Datei

Oder du lässt gleich hier rechnen.
Dieselben Positionen wie in der Word-Datei, nur schon hinterlegt: antippen, Quadratmeter eintragen, fertige Rechnung ansehen. Summen und Umsatzsteuer rechnet sie selbst, der Bezahl-QR-Code sitzt drauf. Es entsteht kein Word-Dokument, sondern eine Rechnung im LokalX-Layout — ohne Konto, nichts wird gespeichert, die Rechnungsnummer ist eine Beispielnummer.
Leistungskatalog für Fliesen- & Plattenleger
Noch keine Position — oben einfach antippen.
So füllst du die Vorlage aus
- Rechnungsnummer: fortlaufend und einmalig — jede Nummer nur ein Mal. Mehrere Nummernkreise (z. B. je Jahr) sind erlaubt.
- Beide Anschriften vollständig: dein Betrieb und dein Kunde, jeweils mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort.
- Leistungsdatum nicht vergessen: der Monat der Leistung genügt („Leistungszeitraum: Juli 2026“).
- Flächen und Verschnitt: In die m²-Zeilen kommen die verlegten Quadratmeter. Zusätzlich gekaufte Fliesen laufen als Materialposition — nicht als größere Fläche.
- Arbeit und Material trennen: Verlegen, Verfugen, Abdichten und Anfahrt als eigene Positionen, Fliesen und Verbrauchsmaterial als weitere. Nur so kann dein Privatkunde in Deutschland den Arbeitsanteil für § 35a EStG belegen — und nur, wenn er überweist statt bar zu zahlen.
- Steuersatz: Deutschland 19 % (ermäßigt 7 %), Österreich 20 % (ermäßigt 13 %/10 %). Netto, Steuerbetrag und Brutto getrennt ausweisen — Kleinunternehmer nutzen stattdessen die vorbereitete Befreiungszeile.
- Steuernummer oder USt-IdNr.: eine von beiden muss auf die Rechnung (Österreich: UID). Bei B2B-Rechnungen über 10.000 € in Österreich gehört zusätzlich die UID des Kunden auf die Rechnung.
- Kleinbetragsrechnung: bis 250 € brutto (DE) bzw. 400 € brutto (AT) gelten reduzierte Pflichtangaben — die vollständige Rechnung ist trotzdem nie falsch.
- Bauleistungen an Privatkunden (DE): Dann gehört der Hinweis nach § 14b UStG auf die Rechnung, dass dein Kunde sie zwei Jahre aufbewahren muss. Die Formulierung steht im Hinweisblock der Datei.
- Rechnen musst du selbst: Word rechnet nicht. Vor dem Versand einmal nachprüfen.
Mehr Details mit Rechtsgrundlagen: Pflichtangaben auf der Rechnung — DE und AT und § 35a: Lohnkosten richtig ausweisen. Diese Vorlage ersetzt keine Steuerberatung.
Stand: 16. August 2026 · Grundlage: § 14, § 14b UStG und § 33 UStDV (DE), § 11 UStG (AT), § 35a EStG (DE)
Das Beispiel in der Vorlage
In der Datei steht ein Bad mit 8 Quadratmetern: Abdichtung, Verlegen zu 45,00 € je m² und Verfugen, dazu Feinsteinzeug als Material und die Anfahrt. Das ergibt 883,00 € netto, 167,77 € Umsatzsteuer und 1.050,77 € Rechnungsbetrag.
Für den § 35a-Satz auf der Rechnung zählt davon der Arbeitsanteil brutto: 755,65 € für Abdichtung, Verlegen, Verfugen und Anfahrt. Genau dieser Betrag gehört in die Zeile „In der Rechnungssumme sind … enthalten“ — nicht die Nettosumme, denn die Steuerermäßigung bemisst sich an den Aufwendungen einschließlich Umsatzsteuer.
Wo die Word-Vorlage im Fliesenlegeralltag aufhört.
Quadratmeter mal Preis, von Hand
Drei m²-Zeilen, dazu Material, Anfahrt und Umsatzsteuer — das rechnest du in Word selbst. Ein Zahlendreher fällt erst auf, wenn der Kunde anruft.
Bei LokalX: Menge mal Preis, Zwischensumme, Steuer und Gesamtbetrag rechnet das Werkzeug — und das Layout bleibt gleich, egal wie viele Positionen dazukommen.
Keine fortlaufenden Nummern
Bei Vorlagen musst du im Kopf behalten, welche Nummer als Nächstes dran ist. Eine doppelte Nummer ist ein unangenehmes Thema bei der Betriebsprüfung.
Bei LokalX: Die nächste Nummer wird automatisch vergeben — fortlaufend, jede nur ein Mal, serverseitig auch über mehrere Geräte.
Die Rechnung liegt im Auto
Word steht auf dem Rechner zu Hause. Bis die Rechnung geschrieben ist, ist das Bad zwei Wochen fertig — und der Kunde hat sich an das Geld auf seinem Konto gewöhnt.
Bei LokalX: Rechnung direkt vom Handy, mit GiroCode auf jeder Rechnung mit der Zahlart „Rechnung“ — dein Kunde scannt und überweist sofort.
Warum Word-Rechnungen bei der Betriebsprüfung zum Problem werden →
Oder du sparst dir das Ausfüllen ganz.
Die ersten 10 Rechnungen sind kostenlos — nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte. Danach 19,99 € netto im Monat oder199,90 € netto im Jahr, monatlich kündbar. Der Fliesenleger-Katalog liegt fertig drin.
Häufige Fragen
Enthält die Vorlage alle Pflichtangaben?
Die Vorlage enthält Felder für alle Pflichtangaben nach § 14 UStG (Deutschland) bzw. § 11 UStG (Österreich) — von der fortlaufenden Rechnungsnummer bis zur Steuernummer oder USt-IdNr. Ausfüllen und rechnen musst du sie selbst; die Ausfüllhilfe steht auf Seite 2 der Datei und hier auf der Seite.
Rechnet die Vorlage Quadratmeter aus Länge mal Breite?
Nein. Word rechnet gar nichts — auch keine Fläche. Du trägst die Quadratmeter ein, die du auf der Baustelle gemessen hast, und multiplizierst selbst mit deinem Preis. Genau das ist der Punkt, an dem die Vorlage aufhört und ein Rechnungsprogramm anfängt.
Wohin gehört der Verschnitt?
Zum Material, nicht in die Verlegefläche. Auf der Rechnung stehen die verlegten Quadratmeter; die zusätzlich gekauften Fliesen laufen als Materialposition. Das ist nicht nur sauberer, es ist auch die Trennung, die dein Privatkunde für § 35a braucht.
Warum stehen Arbeit und Material in getrennten Zeilen?
Weil dein Privatkunde in Deutschland die Steuerermäßigung nach § 35a EStG nur für den Arbeitsanteil bekommt — Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Reines Material zählt nicht mit. Stehen beide in einer Zeile, kann er den Anteil nicht belegen. Wichtig ist außerdem, dass er überweist: Bar bezahlte Rechnungen erkennt das Finanzamt für § 35a nicht an.
Darf ich die Vorlage frei verwenden?
Ja. Du darfst sie herunterladen, anpassen und für deine Rechnungen verwenden — auch gewerblich, ohne Anmeldung und ohne Kosten.
Funktioniert sie für Deutschland und Österreich?
Ja. Die Steuerzeile und die Hinweise sind für beide Länder vorbereitet: 19 % / 7 % für Deutschland, 20 % / 13 % / 10 % für Österreich, dazu die passenden Kleinunternehmer-Formulierungen. Unzutreffendes löschst du einfach.
- § 14 UStG (Deutschland) und § 11 UStG (Österreich) — Pflichtangaben auf Rechnungen
- § 35a EStG (Deutschland) — Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen, einschließlich der Bedingung unbarer Zahlung