StartseiteGewerkeHausmeisterservice
Fertige Leistungskataloge

Rechnungsprogramm für HausmeisterserviceEin Monat Betreuung, eine Rechnung, bei der die Verwaltung nicht zurückfragt.

Objektkontrolle als Pauschale, Gartenpflege und Reparatur nach Stunden, Material nach Stück: Der Katalog bildet die Monatsabrechnung eines Betreuungsvertrags ab, so wie du sie ohnehin schreibst. Nur eben mit fortlaufender Nummer und getrennten Zeilen für den Steuerabzug.

Demo ohne Anmeldung · Deutschland und Österreich · 19,99 € netto im Monat

Dein Katalog, mit deinen Zahlen

Das liegt für Hausmeisterbetriebe schon drin.

Bau dir eine Monatsabrechnung, wie du sie kennst: Kontrolle, ein paar Stunden Garten, eine Reparatur, ein bisschen Material. Ohne Konto, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Jeder Startpreis ist ein Vorschlag und lässt sich überschreiben.

Leistungskatalog für Garten & Hausmeister

Noch keine Position. Oben einfach antippen.

Was hier nicht steht, kommt als freie Position dazu: Winterdienst-Pauschale, Treppenhausreinigung, Zählerstände ablesen, Müllplatz, mit eigenem Text und eigenem Preis.

Der Ablauf

Monatsende. Und dann?

1 · Empfänger wählen

Die Hausverwaltung oder der Eigentümer steht nach dem ersten Mal im Adressbuch. Anfangen zu tippen genügt, Anschrift und Steuernummer stehen darunter. Die Objektanschrift trägst du je Rechnung als abweichenden Leistungsort ein.

2 · Stunden eintragen

Kontrolle als Pauschale, Garten und Reparatur nach Stunden, Material daneben. Weil jede Leistung eine eigene Zeile bekommt, steht die Trennung für den Steuerabzug von selbst auf dem Beleg.

3 · Rausschicken

Das fertige PDF teilst du direkt vom Handy, am Rechner öffnet es sich im Tab. Kommt kein Geld, schreibst du im Archiv eine Zahlungserinnerung dazu: drei Stufen, Frist und Text vorbelegt und anpassbar. Die Rechnung selbst bleibt unangetastet.

Drei Dinge, die im Hausmeisteralltag zählen

Deine Rechnung fällt in zwei verschiedene Steuertöpfe

In der amtlichen Liste des Bundesfinanzministeriums zu § 35a EStG steht „Hausmeister, Hauswart“ mit einem Kreuz in beiden begünstigten Spalten: haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerleistung. Das ist kein Detail, denn die beiden Töpfe sind unterschiedlich groß. Abgezogen werden jeweils 20 % der Arbeitskosten, bei haushaltsnahen Dienstleistungen bis zu 4.000,00 €Steuerermäßigung im Jahr, bei Handwerkerleistungen bis zu 1.200,00 €. Das entspricht 20.000,00 € beziehungsweise 6.000,00 €begünstigten Aufwendungen. Gerechnet mit den Startpreisen aus dem Katalog oben: Objektkontrolle, 6 Stunden Gartenpflege, 2 Stunden Instandsetzung und Material für 46,80 € ergeben 603,09 € brutto. Davon fallen 416,50 € in den großen Topf, 130,90 € in den kleinen, und 55,69 € in keinen von beiden. Steht das alles in einer Summe auf deinem Beleg, lässt sich die Aufteilung nicht mehr herstellen, und schätzen darf sie niemand. Mehr dazu im Ratgeber →

Gehweg ja, Fahrbahn nein

Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden (Az. VI R 4/18), dass die Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße anders zu behandeln ist als die des Gehwegs vor dem Haus: Der Gehweg gehört noch zum Haushalt, die Fahrbahn nicht. Für den Winterdienst heißt das, dass eine Saisonpauschale über alles zusammen dem Kunden weniger nützt als zwei Zeilen, die sagen, was wo geräumt wurde. Dieselbe Entscheidung sagt außerdem: Was du in deiner eigenen Werkstatt reparierst, ist nicht begünstigt, nur die Arbeit vor Ort. Auch das ist ein Grund, die Positionen aufzuteilen statt zusammenzuziehen.

Was LokalX dabei tut und was nicht

Es sorgt dafür, dass jede Leistung als eigene Zeile mit eigenem Betrag auf dem Beleg landet, und es trennt Arbeit von Material, weil beides im Katalog getrennt liegt. Es beschriftet die Zeilen aber nicht mit Paragrafen und entscheidet nicht, was in welchen Topf gehört. Diese Zuordnung trifft der Steuerberater deines Kunden. Was du beitragen kannst, ist die Rechnung, mit der er es kann, und den Hinweis auf den Steuervorteil als Textbaustein, den du frei bearbeitest.

Stand: 24. August 2026 · Grundlage: § 35a Abs. 2 und 3 EStG, BMF-Schreiben vom 09.11.2016 (BStBl I 2016, 1213) samt Anlage 1, BFH vom 13.05.2020 Az. VI R 4/18 (DE). Für Österreich gibt es keine Entsprechung; der Handwerkerbonus (BMWET) ist seit 28.02.2026 geschlossen.

Fragen aus der Objektbetreuung

Rasen mähen und ein Fenstergriff getauscht, alles in einer Rechnung. Muss ich das trennen?

Für dich ist es eine Rechnung, für das Finanzamt sind es zwei Sorten Leistung. Getrennt stehen sie bei LokalX ohnehin, weil Gartenpflege, Objektkontrolle und Reparatur eigene Positionen mit eigener Beschreibung und eigenem Betrag sind. Was LokalX nicht tut: die Zeilen mit „§ 35a Abs. 2“ oder „Abs. 3“ beschriften. Diese Zuordnung nimmt der Steuerberater vor, und er kann es nur, wenn die Beträge einzeln dastehen.

Auf meiner Monatsrechnung steht ein Zeitraum, kein einzelnes Datum. Kann LokalX das?

Nicht als eigenes Feld, und das sagen wir dir lieber vorher: LokalX kennt ein Leistungsdatum, keinen Leistungszeitraum. In der Praxis setzt du das abweichende Leistungsdatum auf den letzten Tag des Monats und schreibst den Zeitraum in die Positionsbeschreibung, zum Beispiel „Objektkontrolle, Zeitraum 01. bis 31. August 2026“. Dann steht er dort, wo die Verwaltung ihn liest, nämlich in der Zeile. Ob das deiner Verwaltung und deinem Steuerbüro genügt, klärst du einmal mit ihnen, danach tippst du es jeden Monat gleich.

Ich betreue vierzehn Objekte derselben Hausverwaltung. Eine Rechnung oder vierzehn?

In der Praxis eine je Objekt. Die Nebenkostenabrechnung läuft pro Haus, und die Verwaltung muss den Betrag einem Objekt zuordnen können, bevor sie ihn auf die Mietparteien umlegt. Vierzehn Rechnungen klingen nach viel, sind es aber nicht: Die Verwaltung steht nach dem ersten Mal im Adressbuch, die Positionen liegen im Katalog, und die Rechnungsnummern vergibt LokalX fortlaufend von selbst. Das Objekt selbst trägst du je Rechnung als Leistungsort ein; gemerkt wird immer der zuletzt verwendete.

Winterdienst läuft bei mir als Saisonpauschale. Wie schreibe ich das?

Als Pauschalposition mit eigenem Text, zum Beispiel „Winterdienst Saison 2026/2027, Gehweg und Hauszugang“. Der Zusatz ist kein Beiwerk: Der Bundesfinanzhof hat 2020 entschieden, dass die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus begünstigt sein kann, die der Fahrbahn nicht. Wer beides in einer Summe abrechnet, macht dem Kunden den begünstigten Teil unauffindbar.

Meine Kundin ist die Hausverwaltung, absetzen wollen es die Mieter. Was heißt das für mich?

Die Verwaltung stellt den Mietparteien eine Bescheinigung über ihren Anteil aus, und sie kann das nur mit dem, was auf deiner Rechnung steht. Je klarer Arbeitsleistung und Material getrennt sind, desto weniger Rückfragen bekommst du im Frühjahr. Das ist der Grund, warum Verwaltungen den Dienstleister mit der ordentlichen Rechnung behalten und den mit dem Zettel nicht.

Ab wann ist eine Reparatur kein Hausmeisterjob mehr?

Das ist Handwerksrecht, nicht Rechnungsrecht, und es hängt davon ab, was du genau machst: Kleinere Instandhaltung ist unproblematisch, bei Arbeiten aus einem zulassungspflichtigen Handwerk kann die Eintragung in die Handwerksrolle nötig werden. Frag im Zweifel deine Handwerkskammer, bevor du den Auftrag annimmst. LokalX schreibt die Rechnung, es prüft nicht, ob du die Leistung erbringen darfst.

Zählt mein Material beim Steuerabzug des Kunden mit?

Nein. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, dazu Fahrt- und Maschinenkosten. Streugut, Leuchtmittel und Ersatzteile zählen nicht. Deshalb liegt Material im Katalog als eigene Position und nicht als Aufschlag in deinem Stundensatz.

Kann LokalX meine Monatsrechnungen automatisch erzeugen?

Nein, und das ist die ehrliche Grenze dieses Programms: Es gibt keine Dauerrechnung, keinen Serienlauf und keinen Vertrag, aus dem sich am Monatsersten etwas von selbst erzeugt. Jede Rechnung entsteht einzeln. Was bleibt, ist die Tipparbeit: Objekt aus dem Adressbuch, Positionen aus dem Katalog, Stunden eintragen. Wenn du für dreißig Objekte automatische Abrechnung brauchst, ist LokalX das falsche Werkzeug, und wir sagen dir das lieber jetzt.

Ich betreue auch Objekte in Österreich. Gilt der Steuerbonus dort auch?

Nein. Österreich kennt keine Entsprechung zu § 35a EStG, und den Handwerkerbonus als Zuschuss gibt es seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Für die Hausbetreuung dort ist der Steuervorteil also kein Argument. Was LokalX dort umstellt, ist das Übliche: 20 % Umsatzsteuer und UID statt Steuernummer. Der § 35a-Textbaustein wird auf einer AT-Rechnung gar nicht erst gedruckt.

Echter Kunde, echter Beweis

Frag einfach jemanden, der es nutzt.

Wer Objekte betreut, kennt Anbieter, die im Verkaufsgespräch alles können. Deshalb hier keine Versprechen, sondern ein Betrieb mit Namen und Website, den du fragen kannst, bevor du dich entscheidest.

„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
CS Hengersberg
Website ansehen und Kontakt aufnehmen →

Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.

Wenn am Monatsende vierzehn Abrechnungen fertig werden müssen und etwas hakt, brauchst du eine Antwort und keine Ticketnummer. Schreib uns per WhatsApp, es antwortet ein Mensch.

Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466

WhatsApp an uns

Tipp die Abrechnung vom letzten Monat einfach nach.

Die Livedemo läuft ohne Konto und ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Im eigenen Konto sind die ersten 10 Rechnungen kostenlos, nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte.