Rechnungsprogramm für SHKBeim Heizungstausch bist du der Nachweis. Also muss der Beleg stimmen.
Installationsarbeiten nach Stunden, Wartung und Notdienst als Pauschale, Material und Bauteile als eigene Zeile, Anfahrt getrennt. Fünf Positionen, mit denen sich der Notdienst um halb elf genauso abrechnen lässt wie die Wärmepumpe, an der drei Wochen gehangen haben.
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Das liegt für Sanitär, Heizung und Klima schon drin.
Nimm den letzten Einsatz und tipp die Stunden ein, die auf dem Arbeitszettel stehen. Ohne Konto, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Die Startpreise sind Vorschläge und lassen sich in jeder Rechnung überschreiben.
Leistungskatalog für Sanitär / Heizung / Klima (SHK)
Noch keine Position. Oben einfach antippen.
Alles Übrige tippst du als freie Position ein: Spülung der Fußbodenheizung, hydraulischer Abgleich, Abgasmessung, Entkalkung, Rückbau und Entsorgung der Altanlage, mit eigenem Text und eigenem Preis.
Anlage läuft. Jetzt der Papierkram.
1 · Stunden, Geräte, Anfahrt
Installation nach Stunden, Wartung und Notdienst als Pauschale, Wärmeerzeuger und Bauteile als Materialzeile. Beim Objekt der Hausverwaltung trägst du den Auftraggeber ins Adressbuch und die Anlagenadresse je Rechnung als Leistungsort ein.
2 · Förderfähiges kenntlich machen
Was zur Heizungsmaßnahme gehört und was nicht, gehört in den Positionstext. Der Zuschuss deines Kunden hängt daran, dass die förderfähigen Kosten aus dem Beleg hervorgehen. Und die Objektadresse muss draufstehen, auch wenn dein Kunde woanders wohnt.
3 · Unbar, und dann warten
Das PDF geht vom Handy an den Kunden, bei der Zahlart „Rechnung“ mit GiroCode zum Scannen. Bar kassiert wäre hier teuer, denn die Förderung verlangt eine unbare Zahlung. Und wenn nach vier Wochen nichts da ist, erzeugst du aus der offenen Rechnung ein Mahnschreiben, ohne sie anzufassen.
Was auf keiner anderen Handwerkerrechnung so steht
Bei der Heizung schaut kein Dritter drauf
Beim Zuschuss der Bundesförderung gilt: Für Gebäudehülle, für Anlagentechnik außerhalb der Heizung und für den Sanierungsfahrplan-Bonus muss eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz eingebunden werden. Beim Heizungstausch ist das optional, und die Bestätigung nach Durchführung darf auch das ausführende Fachunternehmen ausstellen. Das bist du. Damit hängt der Zuschuss deines Kunden an zwei Papieren, die beide aus deinem Büro kommen: der Bestätigung und der Rechnung. Für den anderen Weg, die Steuerermäßigung, steht ohnehin kein Dritter dazwischen, da bescheinigt jedes Fachunternehmen seine eigene Maßnahme.
Vier Dinge, die deshalb auf dem Beleg stehen müssen
Das Merkblatt zur Heizungsförderung ist an dieser Stelle ungewöhnlich konkret. Die Rechnung muss die Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz einhalten, sie muss die Adresse des Investitionsobjektes tragen, sie muss Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten enthalten, und sie ist in deutscher Sprache und in Euro auszufertigen. Dazu kommt eine Bedingung, die nicht auf der Rechnung steht, sondern danach passiert: Sie muss unbar beglichen werden. Die Objektadresse ist dabei die Stelle, an der es am häufigsten klemmt. Wer für eine Vermieterin arbeitet, hat zwei Adressen im Spiel, und auf den Beleg gehört die des Hauses.
Was das an einer Anlage ausmacht
Gerechnet mit den Positionen aus dem Katalog oben: 34 Stunden Ausbau und Einbau, Wärmepumpe mit Speicher und Hydraulik für 13.800,00 €, dazu die Anfahrtspauschale ergeben 16.045,00 € netto für die Heizungsmaßnahme. Weil beim selben Termin noch die Waschtischarmatur im Bad dran war, stehen 2 Stunden für 130,00 € daneben, und die gehören nicht dazu. Zusammen sind es 16.175,00 € netto und 19.248,25 € brutto. Genau diese Trennung meint das Merkblatt mit den förderfähigen Gesamtkosten. Sie steht nicht in einem Extrafeld, sondern in den Positionstexten, und deshalb entscheidet die Sorgfalt beim Schreiben darüber, wie der Antrag deines Kunden ausgeht. Was auf jeder Rechnung ohnehin stehen muss →
Die Wartungspauschale, zwei Länder, zwei Antworten
Rechnest du an einen Kunden, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, stellt sich die Frage nach der Steuerschuldnerschaft. Für die Wartung beantwortet Deutschland sie über einen Betrag: Reparatur und Wartung an Bauwerken sind keine Bauleistung, solange das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz 500,00 € nicht übersteigt. Gemeint ist der einzelne Umsatz, nicht die Rechnungssumme: Auf einem Beleg mit Wartung und einer größeren Installation wird jede Leistung für sich betrachtet. Deine Wartungspauschale von 120,00 € liegt darunter, sie geht also mit Umsatzsteuer raus. Österreich kennt diese Grenze nicht. Dort ist reine Wartung keine Bauleistung, und das Wort „rein“ trägt das Gewicht: Wird bei der Durchsicht etwas verändert, kippt die Einordnung. Untergeordnete Änderungen zählen dabei ausdrücklich noch nicht, der Erlass nennt als Beispiel den Austausch von Sicherungen oder Lampen bei einer Aufzugswartung. Eine Dichtung an der Therme dürfte darunter fallen, ein getauschter Brenner nicht mehr. Derselbe Termin, dieselbe Pauschale, und die Antwort hängt am Land und daran, wie weit du beim Schrauben gegangen bist. Bei LokalX gilt der Steuersatz je Beleg, nicht je Position, und die Wahl triffst du beim Schreiben.
Stand: 25. August 2026 · Grundlage: § 35c Abs. 3 Satz 2 EStG; Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen (BEG EM), Richtlinie vom 17. Juli 2026; KfW-Merkblatt Zuschuss Nr. 458, Stand 07/2026, gültig ab 21. Juli 2026; BAFA, Förderprogramm im Überblick; § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG mit Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 (Verwaltungsauffassung des BMF); für Österreich BMF-Erlass vom 20. August 2002, GZ 09 1901/5-IV/9/02. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich ist das Merkblatt in der bei Antragstellung gültigen Fassung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen aus dem Heizungskeller
Mein Kunde will die Heizungsförderung. Was muss auf meiner Rechnung stehen?
Vier Dinge, und sie stehen so im Merkblatt der KfW: die Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz, also unter anderem deine Steuernummer oder USt-IdNr. Dazu die Adresse des Investitionsobjektes, und das ist nicht immer die Anschrift deines Kunden. Dazu Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten, also getrennt von allem, was nicht zur Heizungsmaßnahme gehört. Und die Rechnung muss in deutscher Sprache und in Euro ausgefertigt sein. Bezahlt werden muss sie unbar. Bar kassiert heißt: kein Zuschuss.
Warum ist bei der Heizung kein Energieberater nötig, bei der Dämmung aber schon?
So ist die Förderung gebaut. Bei Gebäudehülle, Anlagentechnik außerhalb der Heizung, Gebäudenetz und beim Sanierungsfahrplan-Bonus muss eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz aus der Liste des Bundes eingebunden werden. Beim Heizungstausch ist das optional: Dort darf die Bestätigung nach Durchführung auch vom ausführenden Fachunternehmen kommen, also von dir. Das ist bequem und unangenehm zugleich. Bequem, weil kein Dritter dazwischensteht. Unangenehm, weil niemand sonst draufschaut, bevor der Antrag durchläuft.
Wärmepumpe und nebenbei noch der tropfende Hahn. Zwei Rechnungen oder eine?
Eine reicht, solange die Positionen getrennt dastehen und du beim Positionstext dazuschreibst, was zur Heizungsmaßnahme gehört und was nicht. Genau dafür verlangt das Merkblatt die Angaben zu den förderfähigen Gesamtkosten. Der Katalog hier trennt ohnehin nach Positionen, du überschreibst einfach den Text. Wenn du es lieber ganz sauber hast, schreib zwei Rechnungen: LokalX zieht dann zwei Nummern aus deinem Nummernkreis, und dein Kunde reicht nur eine davon ein.
Erstellt LokalX auch die Bestätigung nach Durchführung?
Nein. LokalX schreibt die Rechnung, sonst nichts. Die Bestätigung nach Durchführung, die Fachunternehmererklärung und alles, was über ein Portal eingereicht wird, machst du weiterhin dort, wo du es heute machst. Wir bauen das auch nicht nach: Formulare, die sich mit jeder Förderrunde ändern, gehören nicht in ein Rechnungsprogramm. Was du hier bekommst, ist der Beleg, auf den sich die Bestätigung bezieht, und der in dem Format vorliegt, das die Förderung verlangt.
Heizungswartung beim Bauunternehmer. Mit oder ohne Umsatzsteuer?
In Deutschland mit. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass nimmt Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauwerken ausdrücklich von den Bauleistungen aus, solange das Nettoentgelt für den einzelnen Umsatz nicht über 500 Euro liegt. Entscheidend ist der einzelne Umsatz und nicht die Summe unten auf dem Beleg. Deine Wartungspauschale liegt darunter, die Steuerschuld geht also nicht über, auch wenn dein Kunde ein Bauunternehmer ist. Über 500 Euro netto kommt es darauf an, ob dabei Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht wurden.
Und dieselbe Wartung in Österreich?
Da fällt die Betragsgrenze weg, und stattdessen entscheidet, was du gemacht hast. Der einschlägige Erlass des österreichischen Finanzministeriums nennt reine Wartungsarbeiten an Bauwerken als eigenständige Leistung, die keine Bauleistung ist. Untergeordnete Änderungen sind dabei ausdrücklich unschädlich; der Erlass nennt als Beispiel Sicherungen oder Lampen bei einer Aufzugswartung. Wird dagegen ein Bauteil von Gewicht getauscht, ist es keine reine Wartung mehr. Derselbe Termin, dieselbe Pauschale, und in Wien kann die Steuerschuld übergehen, wo sie in München beim Kunden nicht ankommt.
Notdienst am Sonntag. Wie rechne ich den Zuschlag ab?
Als eigene Position. Im Katalog liegt der Notdienst-Einsatz als Pauschale bereit, daneben schreibst du die Arbeitszeit und das Material. Einen automatischen Wochenend- oder Nachtzuschlag rechnet LokalX nicht aus, es kennt keine Uhrzeiten und keine Zuschlagsstaffel. Was es kann: Die Pauschale steht als eigene Zeile da, mit deinem Text und deinem Preis, und dein Kunde sieht, wofür er zahlt. Das ist bei einem Sonntagseinsatz mehr wert als jede Automatik.
Ich habe Kunden mit jährlicher Wartung. Erinnert mich das Programm daran?
Nein, und das ist eine ehrliche Lücke. LokalX kennt keine Wartungsverträge, keine Wiedervorlage und keine Serienrechnung. Jede Rechnung entsteht, weil du sie schreibst. Wenn dein Betrieb von wiederkehrenden Terminen lebt, brauchst du dafür weiterhin deinen Kalender oder deine Kundendatei. Was hier schneller geht, ist die Rechnung danach: Der Kunde steht nach dem ersten Mal im Adressbuch, die Wartungspauschale liegt im Katalog, zwei Tipper und der Beleg ist fertig.
Kann mein Kunde die Heizung von der Steuer absetzen statt den Zuschuss zu nehmen?
Das eine oder das andere, nicht beides. Für energetische Maßnahmen am selbst bewohnten Haus gibt es eine Steuerermäßigung, aber sie ist ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird. Welcher Weg günstiger ist, rechnet der Steuerberater deines Kunden aus, nicht du und nicht wir. Deine Aufgabe endet vorher: Objektadresse drauf, deutsche Sprache, unbar bezahlt. Damit taugt derselbe Beleg für beide Wege, und dein Kunde entscheidet in Ruhe.
Frag einfach jemanden, der es nutzt.
Wir zeigen keine Sternebewertung und keine Zahl angeblicher Nutzer. Wir zeigen einen Betrieb mit Adresse und Telefonnummer, der seine Rechnungen damit schreibt. Ruf dort an, wenn du wissen willst, ob das trägt.
„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
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Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.
Wenn die Anlage läuft und der Kunde auf den Beleg für seinen Förderantrag wartet, hilft kein Hilfe-Center. Schreib uns per WhatsApp, du landest direkt bei jemandem, der das Programm kennt.
Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466
Rechne den letzten Einsatz einfach nach.
Die Livedemo läuft ohne Konto und ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Im eigenen Konto sind die ersten 10 Rechnungen kostenlos, nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte.