Rechnungsprogramm für ZimmererDein Gewerk steht namentlich in der Verordnung. Deine Rechnung auch.
Zimmererarbeiten nach Stunden, Dachstuhl und Dämmung nach Quadratmetern, Konstruktionsholz als eigene Zeile. Sechs Positionen, mit denen sich der Dachstuhl für den Neubau genauso abrechnen lässt wie die Dämmung am fünfzig Jahre alten Haus.
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Das liegt für Zimmerer und Holzbauer schon drin.
Nimm die letzte Baustelle und tipp die Quadratmeter und Stunden ein, die im Bautagebuch stehen. Ohne Konto, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Die Startpreise sind Vorschläge und lassen sich in jeder Rechnung überschreiben.
Leistungskatalog für Zimmerer / Holzbau
Noch keine Position. Oben einfach antippen.
Was auf der Baustelle sonst noch anfällt, trägst du frei ein: Carport, Terrassenüberdachung, Holzschutz und Sanierung am Balken, Gaube aufsetzen, Kran- und Hubarbeitsbühne, mit eigenem Text und eigenem Preis.
Dämmung liegt. Drei Schritte, dann steht der Beleg.
1 · Flächen und Stunden
Dachdämmung und oberste Geschossdecke nach Quadratmetern, Zimmererarbeiten nach Stunden, Holz und Verbinder als Materialzeile. Der Bauherr steht nach dem ersten Mal im Adressbuch, das Objekt kommt je Rechnung als Leistungsort dazu.
2 · Die vier Angaben nicht vergessen
Welche Maßnahme, welche Arbeitsleistung, welche Objektadresse, und alles auf Deutsch. Das steht so im Gesetz, nicht in einem Merkblatt. Die Adresse ist die Stelle, an der es am häufigsten klemmt, wenn der Bauherr woanders wohnt als das Haus steht.
3 · Aufs Konto, und zwar ganz
Das PDF geht vom Handy an den Bauherrn, bei der Zahlart „Rechnung“ mit GiroCode zum Scannen. Die letzte Rate entscheidet über das Startjahr des Bonus, es lohnt sich also, ihr hinterherzusein. Dafür gibt es das Mahnschreiben, in drei Stufen, mit vorbereitetem Wortlaut, den du überschreiben kannst.
Was auf keiner anderen Handwerkerrechnung so steht
Ein Gesetz, das dir vorschreibt, was auf deine Rechnung gehört
Normalerweise sagt das Steuerrecht, wie eine Rechnung aussehen muss, und meint damit alle. Hier ist es enger. Für energetische Sanierungen am selbst bewohnten Haus verlangt das Einkommensteuergesetz eine Rechnung, die die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen ausweist, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des begünstigten Objekts, und die in deutscher Sprache ausgefertigt ist. Dazu die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Wer ein Wort davon weglässt, nimmt seinem Kunden bis zu 20 Prozent der Kosten.
Wer bescheinigen darf, steht in einer Liste, und du stehst drauf
Wer als Fachunternehmen gilt, liegt nicht im Ermessen des Finanzamts. Die Verordnung zählt die Gewerke einzeln auf, neunzehn an der Zahl, und Nummer 4 lautet: Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten. Damit bist du ohne Umweg dabei. Interessanter als die Nennung ist die Grenze im selben Absatz: Die ausgeführte Maßnahme muss dem Gewerk des Fachunternehmens zugehörig sein. Für dich sind das die Wärmedämmung von Dachflächen und die von Geschossdecken. Was der Heizungsbauer im selben Haus gemacht hat, bescheinigst du nicht, auch wenn du länger dort warst als er. Und umgekehrt kann er deine Dämmung nicht bestätigen.
Was das an einer Dachsanierung ausmacht
Gerechnet mit den Positionen aus dem Katalog oben: 96 m² Zwischensparrendämmung für 8.640,00 €, 62 m² oberste Geschossdecke für 3.100,00 €, 12 Stunden für Aufdopplung und Anschlüsse, Material für 2.450,00 € und die Anfahrt ergeben 15.015,00 € netto, also 17.867,85 € brutto. Erfüllt das Haus die Bedingungen, sind 20 Prozent davon 3.573,57 €, verteilt auf drei Jahre mit 7, 7 und 6 Prozent, also 1.250,75 € im ersten und zweiten Jahr und 1.072,07 € im dritten. Anders als beim Arbeitslohn-Abzug zählen hier die Gesamtaufwendungen, das Material also mit. Zwei Dinge gehören dazugesagt: Es ist eine Ermäßigung der Einkommensteuer und keine Auszahlung, wer keine Steuer zahlt, hat nichts davon. Und je Objekt sind höchstens 40.000 Euro Ermäßigung drin. Die Bedingungen sind ohnehin hart: selbst bewohnt, bei Beginn der Maßnahme älter als 10 Jahre, technische Mindestanforderungen erfüllt, unbar bezahlt, und kein Zuschuss für dieselbe Maßnahme. Was auf jeder Rechnung ohnehin stehen muss →
Die letzte Rate bestimmt das Jahr
Eine Feinheit, die im Dezember teuer wird. Der Bundesfinanzhof hat 2024 entschieden, dass der Abschluss einer energetischen Maßnahme nicht schon mit der Fertigstellung vorliegt, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Leistungserbringers. Für dich ändert das nichts an der Arbeit, aber viel am Gespräch: Wer im November fertig wird und im Januar die Restzahlung überweist, schiebt den ganzen Dreijahreszeitraum um ein Jahr nach hinten. Ein Satz bei der Übergabe reicht, und dein Kunde weiß es.
Und was LokalX dabei nicht tut
Es erstellt nicht die Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster. Es prüft auch nicht, ob dein Aufbau die technischen Mindestanforderungen erfüllt, und es kennt keinen Ratenplan, der mitrechnet, wann die letzte Zahlung eingegangen ist. Was es kann, ist die Struktur bereitstellen: Dämmung als eigene Positionen mit Quadratmetern, Arbeitsleistung getrennt davon, Positionstexte frei überschreibbar, Leistungsort je Rechnung. Und es hilft, die vier Angaben nicht zu vergessen. Mehr verspricht diese Seite nicht.
Stand: 25. August 2026 · Grundlage: § 35c Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 EStG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 sowie Anlagen 2 und 3 der Energetische-Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV); amtliches Muster der Bescheinigung nach BMF-Schreiben vom 23. Dezember 2024 und Einzelfragen nach BMF-Schreiben vom 21. August 2025; BFH-Urteil vom 13. August 2024, IX R 31/23. Für Österreich: § 18 Abs. 1 Z 10 EStG 1988; der Sanierungsbonus ist im Februar 2026 eingestellt worden. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen vom Dachstuhl
Was muss auf meiner Rechnung stehen, damit mein Kunde den Steuerbonus bekommt?
Vier Dinge, und sie stehen wörtlich im Gesetz. Die förderungsfähigen energetischen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens, die Adresse des begünstigten Objekts, und die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgefertigt sein. Dazu kommt eine fünfte Bedingung, die nicht auf dem Papier steht: Die Zahlung muss auf dein Konto erfolgen. Bar kassiert heißt für deinen Kunden null Ermäßigung, egal wie sorgfältig die Rechnung geschrieben ist.
Warum darf gerade ich diese Bescheinigung ausstellen?
Weil die Verordnung dein Gewerk beim Namen nennt. Sie listet neunzehn Gewerke auf, und unter Nummer 4 stehen die Zimmerer-, Tischler- und Schreinerarbeiten. Dieselbe Vorschrift setzt aber eine Grenze: Die ausgeführte Maßnahme muss dem Gewerk des Fachunternehmens zugehörig sein. Für dich heißt das Dämmung von Dachflächen und Geschossdecken. Die Heizung darunter kannst du nicht bescheinigen, auch wenn du im selben Haus gearbeitet hast.
Erstellt LokalX auch die Bescheinigung?
Nein. Die Bescheinigung folgt einem amtlich vorgeschriebenen Muster, das das Bundesfinanzministerium herausgibt und das sich ändert. Ein Rechnungsprogramm ist der falsche Ort dafür, und wir bauen es auch nicht nach. Was LokalX liefert, ist der Beleg, auf den sich die Bescheinigung bezieht, und zwar mit den vier Angaben, die das Gesetz verlangt. Die Bescheinigung selbst holst du dir weiterhin dort, wo du sie heute herbekommst.
Der Kunde will in Raten zahlen, über den Jahreswechsel. Ist das ein Problem?
Für ihn ja. Der Bundesfinanzhof hat 2024 entschieden, dass der Abschluss einer energetischen Maßnahme nicht schon mit der Fertigstellung vorliegt, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf dein Konto. Der Dreijahreszeitraum beginnt also nicht, wenn das Gerüst abgebaut ist, sondern wenn die letzte Rate da ist. Wer im Dezember fertig wird und im Januar die Restzahlung leistet, verschiebt die ganze Ermäßigung um ein Jahr. Sag das ruhig vorher, es kostet dich nichts.
Gilt das für jedes Haus?
Nein. Das Gebäude muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein. Der Neubau fällt raus, die vermietete Wohnung auch. Dazu kommen technische Mindestanforderungen aus der Verordnung, für Dachflächen und Geschossdecken jeweils in einer eigenen Anlage. Ob dein Aufbau sie erfüllt, weiß dein Kunde nicht und LokalX erst recht nicht. Das gehört auf die Bescheinigung und in dein Fachwissen, nicht in ein Rechnungsprogramm.
Mein Kunde hat schon einen Zuschuss beantragt. Kann er beides haben?
Nein, und das steht ausdrücklich im Gesetz: Die Steuerermäßigung entfällt, wenn für dieselbe Maßnahme ein steuerfreier Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch genommen wird. Er muss sich also entscheiden, und rechnen sollte das sein Steuerberater. Dich betrifft nur der Beleg, und der sieht in beiden Fällen gleich aus. Frag trotzdem nach, welchen Weg er geht: Beim Zuschuss braucht er zusätzlich die Bestätigung nach Durchführung, und die stellt beim Dämmen nicht du aus, sondern eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz.
Ich baue den Dachstuhl für einen Neubau. Was ist da anders?
Da geht es nicht um Förderung, sondern um die Umsatzsteuer. Arbeitest du für einen Generalunternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, geht die Steuerschuld auf ihn über: 0 % mit dem Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Sicher weißt du das, wenn er dir die Bescheinigung USt 1 TG vorlegt; sie ist der Nachweis, nicht die Bedingung. Ein verbreiteter Irrtum betrifft den Bauträger: Wer eigene Grundstücke bebaut und verkauft, erbringt Grundstückslieferungen und gerade keine Bauleistungen, an ihn geht die Rechnung also mit Umsatzsteuer. Beim privaten Bauherrn ohnehin. Der Steuersatz gilt bei LokalX je Beleg, nicht je Position.
Rechnet das Programm mir Kubikmeter Holz oder den Abbund aus?
Nein. Kein Aufmaß, keine Abbundliste, keine Statik, keine Massenermittlung nach VOB. Wer nach Raummaß abrechnet und die Regeln der Abrechnungsnorm für Zimmer- und Holzbauarbeiten anwenden muss, tut das weiterhin dort, wo er es heute tut. Was hier passiert, fängt danach an: Du sagst, wie viele Quadratmeter und wie viele Stunden es waren, und bekommst dafür einen Beleg mit fortlaufender Nummer und richtig gerechneter Umsatzsteuer.
Und in Österreich?
Dort läuft es andersherum, und im Moment läuft es gar nicht. Eine Vorschrift, die dir den Rechnungsinhalt für einen Steuerbonus vorschreibt, gibt es nicht. Stattdessen hängt die Öko-Sonderausgabenpauschale daran, dass eine Bundesförderung tatsächlich ausbezahlt wurde: 800 Euro jährlich über fünf Jahre bei thermisch-energetischer Sanierung, 400 Euro beim Heizkesseltausch, jeweils mit einem Mindestaufwand nach Abzug der Förderung. Der Haken für 2026: Der Sanierungsbonus ist im Februar 2026 wegen ausgeschöpftem Budget eingestellt worden. Ohne Förderung keine Pauschale. Für dich ändert das an der Rechnung nichts, für das Gespräch mit deinem Kunden viel. LokalX stellt für österreichische Betriebe auf 20, 13 und 10 Prozent um und weist die UID statt der Steuernummer aus.
Frag einfach jemanden, der es nutzt.
Keine Sterne, keine Nutzerzahl, kein Siegel. Ein Betrieb mit Anschrift, der damit arbeitet, und eine Telefonnummer, unter der du nachfragen kannst. Das ist wenig, aber es ist überprüfbar.
„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
Website ansehen und Kontakt aufnehmen →
Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.
Wenn der Bauherr auf den Beleg für seine Steuererklärung wartet und du gerade auf dem Dach stehst, hilft kein Formular. Schreib uns per WhatsApp, du landest direkt bei jemandem, der das Programm kennt.
Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466
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