E-Rechnungen schreiben, ohne Buchhaltung zu lernen.
LokalX macht aus jeder Rechnung eine ZUGFeRD-E-Rechnung nach der Norm EN 16931: ein PDF, das du wie immer ansiehst und weiterschickst, mit den Rechnungsdaten maschinenlesbar darin. Du hinterlegst einmal deine Betriebsdaten. Danach passiert es bei jeder Rechnung von selbst, ohne Häkchen, ohne Zusatzmodul.
Ohne AnmeldungErste 10 Rechnungen kostenlosKeine Kreditkarte
Leistung antippen. Rechnung ansehen. Fertig.
Tippe die Leistungen an – Menge und Preis kannst du überschreiben. Genau so funktioniert die App. Kein Tippen, kein Rechnen.
Was dabei entsteht, ist eine Vorschau in deinem Browser: nichts wird gespeichert, es gibt keine Datei zum Herunterladen und noch kein XML. Das trägt erst die echte Rechnung aus deinem Konto.
Leistungen auswählen
Noch keine Position. Oben einfach antippen.
Eine Datei, zwei Leser.
Der Name führt in die Irre. Gemeint ist nicht „Rechnung per E-Mail“, sondern ein Datensatz, den eine Buchhaltung ohne Abtippen einlesen kann: Jeder Betrag, jeder Steuersatz und jede Anschrift steht in einem eigenen Feld statt irgendwo im Layout.
ZUGFeRD ist der hybride Weg und deshalb der bequeme. Du bekommst eine einzige PDF-Datei. Dein Kunde öffnet sie und sieht die Rechnung wie bisher. Seine Buchhaltung öffnet dieselbe Datei und liest die Felder automatisch aus. Du musst nichts doppelt schicken und nichts erklären.
Erzeugt wird sie direkt bei dir im Browser, im selben Moment, in dem das PDF entsteht. Es gibt keinen zweiten Schritt, den du vergessen könntest.
Die technischen Angaben, falls dein Steuerbüro fragt
- ZUGFeRD, Profil EN 16931 (Kennung
urn:cen.eu:en16931:2017) - Hybrid als PDF/A-3, mit
factur-x.xmlals eingebetteter Datei - Syntax CII, Einheiten nach UN/ECE, Zahlarten nach UNTDID 4461
- Gilt für Rechnung und Storno. Mahnschreiben tragen kein XML, sie sind kein Umsatzbeleg
Einmal Stammdaten, danach nichts mehr.
Es gibt keinen Schalter „E-Rechnung an“. Sobald diese Angaben stehen, trägt jeder neue Beleg das XML in sich. Fehlt eine davon, bekommst du ein normales PDF und daneben den Hinweis, was noch fehlt.
- Dein Betrieb: Name oder Firma, Anschrift mit Straße, PLZ und Ort, und die USt-IdNr. Die Steuernummer allein genügt nicht, das ist die Angabe, an der es am häufigsten scheitert. In Deutschland bekommst du sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich ist es die UID-Nr. vom Finanzamt.
- Dein Kunde: Name und ebenfalls eine vollständige Anschrift. Wer im Adressbuch steht, steht beim nächsten Mal schon da.
- Deine IBAN, wenn du auf Rechnung stellst. Auf dem Storno wird kein Geld gefordert, dort braucht es sie nicht.
Das Speichern wird nie blockiert. Eine Rechnung, die sich nicht schreiben lässt, weil eine Angabe fehlt, wäre der teuerste Fehler, den ein Rechnungsprogramm machen kann. Du bekommst dann das gewohnte PDF und kannst die fehlende Angabe nachtragen, wann es dir passt.
Wo LokalX bei der E-Rechnung aufhört
Diese Liste kostet uns Kunden. Sie erspart dir eine Rückabwicklung.
- Kein XRechnung, kein Peppol, keine Leitweg-ID. Wer über Behördenportale abrechnet, braucht ein anderes Programm.
- Innergemeinschaftliche Leistungen gehen noch nicht als E-Rechnung hinaus. Sie brauchen zusätzliche Pflichtangaben, die es hier noch nicht gibt.
- Bei Reverse-Charge braucht es zusätzlich die USt-IdNr. deines Kunden. Ohne sie wird es ein normales PDF.
- Keine Buchhaltung. Kein Kontenrahmen, keine Belegerfassung, keine Umsatzsteuervoranmeldung, kein Export in ein Buchhaltungsformat.
- Kein Prüfbericht. LokalX baut das XML nach der Norm, stellt dir aber kein Validierungsprotokoll aus.
Stand: 31. August 2026 · Grundlage: für Deutschland § 14 und § 27 Abs. 38 UStG, § 34a UStDV; für Österreich gilt die E-Rechnung nur gegenüber dem Bund. Norm EN 16931 in beiden Fällen. Wer wann ausstellen muss und welche Ausnahmen gelten, steht im Ratgeber zur E-Rechnung. LokalX ist ein Rechnungsprogramm und ersetzt keine Steuerberatung.
Frag einfach jemanden, der es nutzt.
Über die E-Rechnung wird viel geredet und wenig gezeigt. Deshalb hier keine Auszeichnung und kein Siegel, sondern der eine Kunde, der uns bisher zitiert hat. Er sagt nichts über die E-Rechnung, sondern etwas über den Alltag drumherum.
„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
Website ansehen und Kontakt aufnehmen →
Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.
Ob dein Fall sauber durchgeht, hängt an deinen Stammdaten und daran, an wen du fakturierst. Frag lieber vorher als hinterher: Schick uns kurz, was du abrechnest und an wen. Du bekommst eine ehrliche Antwort, auch wenn sie „dafür sind wir das falsche Werkzeug“ lautet.
Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466
Ein Preis, keine Pakete.
Die ersten 10 Rechnungen sind kostenlos. Nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte. Danach 19,99 € netto im Monat oder 199,90 € netto im Jahr. Die E-Rechnung ist im Preis drin, sie ist kein Zusatzpaket.
Häufige Fragen
Ist ein PDF, das ich per E-Mail schicke, schon eine E-Rechnung?
Nein. Gemeint ist ein strukturierter Datensatz nach der Norm EN 16931: Beträge, Steuersätze, Anschriften und Positionen stehen als maschinenlesbare Felder in einer Datei. LokalX erzeugt ZUGFeRD, und das ist beides in einem: ein PDF, das du wie gewohnt ansiehst und weiterschickst, mit den Rechnungsdaten als XML darin. Der Empfänger kann es lesen wie bisher oder automatisch einlesen.
Brauche ich dafür eine USt-IdNr.?
Ja. Ohne USt-IdNr. deines Betriebs entsteht kein gültiges EN-16931-XML, die Steuernummer allein genügt nicht. In Deutschland bekommst du sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern, in Österreich ist es die UID-Nr. vom Finanzamt. Kleinunternehmer brauchen sie für die E-Rechnung nicht: Sie dürfen dauerhaft die normale Rechnung ausstellen und bekommen von LokalX weiter das gewohnte PDF.
Kann LokalX XRechnung?
Nein. LokalX erzeugt ZUGFeRD im Profil EN 16931, sonst nichts. Kein XRechnung, kein Peppol, keine Leitweg-ID, keine Behördenportale. Wenn du regelmäßig an öffentliche Auftraggeber fakturierst und deren Portale bedienen musst, ist LokalX das falsche Werkzeug. Besser, du erfährst es hier als beim ersten abgelehnten Beleg.
Was passiert, wenn eine Angabe fehlt?
Dann bekommst du ein normales PDF und daneben den Hinweis, was genau noch fehlt. Das Speichern der Rechnung wird nie blockiert: Eine unvollständige E-Rechnung wäre schlimmer als eine gewöhnliche Rechnung, und eine Rechnung, die sich nicht schreiben lässt, ist am schlimmsten.
Gilt das auch für Stornorechnungen?
Ja. Ein Storno ist ein eigener Beleg mit eigener Nummer und wird genauso als E-Rechnung ausgegeben. Zwei Ausnahmen: Sehr alte Rechnungen ohne gespeichertes Abbild und Belege ohne erkennbaren Steuerbefreiungsgrund bleiben beim gewohnten PDF. Mahnschreiben ebenfalls, denn eine Mahnung ist kein Umsatzbeleg, sie trägt keine Umsatzsteuer und kein XML.
Muss ich E-Rechnungen auch empfangen können?
In Deutschland ja, und das gilt bereits. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür laut Bundesfinanzministerium. In Österreich gibt es zwischen Unternehmen keine beschlossene Pflicht zu einem strukturierten Format; vorgeschrieben ist die E-Rechnung dort nur gegenüber dem Bund. Wann du selbst ausstellen musst und welche Ausnahmen gelten, steht ausführlich im Ratgeber.
Was kostet das Ganze?
Die ersten 10 Rechnungen sind kostenlos, danach 19,99 € netto im Monat oder 199,90 € netto im Jahr. Die E-Rechnung ist kein Zusatzpaket, sie ist im Preis drin. Unbegrenzt viele Rechnungen, monatlich kündbar.