Rechnungsprogramm für BodenlegerDie Fläche steht im Aufmaßheft. Den Rest macht der Katalog.
Verlegen nach Quadratmetern, Sockelleisten nach laufendem Meter, Belag nach Stück, Untergrund und Anfahrt daneben: Die Positionen einer Bodenleger-Rechnung liegen bei LokalX mit ihrer richtigen Einheit bereit. Ob du Vinyl klebst oder als Parkettleger Eiche verlegst, die Einheit bleibt dieselbe. Du trägst die Mengen ein, die du gemessen hast, den Rest rechnet LokalX.
Demo ohne Anmeldung · Deutschland und Österreich · 19,99 € netto im Monat
Das liegt für Bodenleger und Parkettleger schon drin.
Fünf Positionen mit der Einheit, in der du wirklich abrechnest. Tippe eine Fläche ein und sieh dir die fertige Rechnung an: kein Konto, keine Anmeldung, nichts wird gespeichert. Die Startpreise sind Vorschläge und lassen sich in jeder Rechnung überschreiben.
Leistungskatalog für Bodenleger / Parkett
Noch keine Position. Oben einfach antippen.
Was hier fehlt, schreibst du als freie Position dazu: Altbelag aufnehmen, Treppenstufen, Türen kürzen, Estrich anschleifen, mit eigenem Text und eigenem Preis.
Vom Aufmaßheft zur bezahlten Rechnung.
1 · Mengen eintragen
Quadratmeter für Verlegen und Untergrund, laufende Meter für die Sockelleisten, den Belag als Materialzeile mit eigenem Text. Den Kunden tippst du einmal, danach steht er im Adressbuch.
2 · Steuer festlegen
Fest verklebt für einen Bauunternehmer heißt 0 % mit dem Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Lose verlegt, reine Belagslieferung oder Reparatur unter 500 € heißt Regelsteuersatz. Zwei Auswahlfelder im Editor, den Hinweissatz setzt LokalX.
3 · Abgeben und kassieren
Das fertige PDF teilst du direkt vom Handy, zum Beispiel über WhatsApp. Bei der Zahlart „Rechnung“ trägt es einen GiroCode: Dein Kunde scannt ihn mit der Banking-App und überweist, solange du noch das Werkzeug einräumst.
Drei Dinge, die beim Bodenleger anders laufen
Beim Boden entscheidet die Verlegeart mit
Bodenbeläge stehen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass namentlich in der Liste der Bauleistungen: „Der Einbau von Fenstern, Türen, Bodenbelägen…“ (Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 1). Verlegst du fest verklebt für einen Auftraggeber, der selbst Bauleistungen erbringt, schuldet er die Umsatzsteuer, und auf deiner Rechnung steht keine. Maßgeblich ist, dass sich die Leistung auf die Substanz des Bauwerks auswirkt (Abs. 3). Genau daran macht die Finanzverwaltung in ihrer Abgrenzungsliste den Unterschied fest: fest verklebt ja, nur lose verlegt nicht. Kein anderes Gewerk im Katalog hat diese Grenze quer durch die eigene Leistung laufen. Ein Elektriker fragt sich nie, ob seine Arbeit lose war.
Der Belag ist ein guter Teil der Rechnung, und beim Finanzamt zählt er nicht
Gerechnet mit den Startpreisen aus dem Katalog oben: 28 m² Parkett verlegen, derselbe Untergrund gespachtelt, 22 laufende Meter Sockelleisten, Anfahrt und das Material für 1.176,00 € netto ergeben 3.575,95 € brutto. Davon sind 1.399,44 € reiner Belag und 2.176,51 € Arbeit und Anfahrt. Nur der zweite Betrag gehört zu den Arbeitskosten nach § 35a EStG, und angesetzt werden können davon 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennten Zeilen und eine unbare Zahlung. Beides liegt bei LokalX nahe: Arbeit und Material haben im Katalog eigene Positionen, und bei der Zahlart „Rechnung“ steht ein GiroCode auf dem Beleg, mit dem dein Kunde überweisen kann, statt bar zu zahlen. So funktioniert der GiroCode → Den § 35a-Hinweis fügst du als Textbaustein dazu; er nennt den Höchstbetrag, nicht deinen Arbeitsanteil. Den trägst du bei Bedarf selbst ein, der Text ist frei bearbeitbar. Mehr dazu im Ratgeber →
Zwei Fälle, in denen die Regel nicht greift
Lieferst du nur den Belag, ohne ihn einzubauen, ist das eine Materiallieferung und keine Bauleistung (Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 1). Und Reparatur- oder Wartungsarbeiten bleiben bis 500 € netto je Umsatz ebenfalls außen vor (Abs. 7 Nr. 15). Für dich heißt das: Die kleine Ausbesserung im Treppenhaus rechnest du ganz normal mit Umsatzsteuer ab, den Neuaufbau im Rohbau nicht. Was LokalX dabei nicht abnimmt: Der Umsatzsteuer-Satz gilt je Rechnung, nicht je Position. Wenn zwei Aufträge steuerlich unterschiedlich laufen, sind es zwei Belege. Wer dauerhaft im Unterauftrag arbeitet, bekommt neben der Steuerschuldnerschaft noch einen zweiten Abzug aufs Blatt. Bauabzugsteuer im Unterauftrag →
Stand: 24. August 2026 · Grundlage: § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschn. 13b.2 Abs. 3, 5 und 7, Abgrenzungsliste der Finanzverwaltung zu § 13b UStG, § 35a EStG (DE) · § 19 Abs. 1a UStG 1994 (AT)
Fragen von Bodenlegern
Der Kunde kauft den Belag selbst. Was steht dann auf meiner Rechnung?
Nur Arbeit: Verlegen, Untergrund, Sockelleisten, Anfahrt. Die Materialposition lässt du weg. Für Privatkunden in Deutschland ist das sogar die bequemere Lage, weil dann die ganze Rechnung zu den begünstigten Arbeitskosten gehört. Abziehen kann dein Kunde davon 20 %, höchstens 1.200 € im Jahr.
Ich verlege im Unterauftrag für einen Generalunternehmer. Gehört Umsatzsteuer auf die Rechnung?
Wenn dein Auftraggeber selbst Bauleistungen erbringt, in der Regel nicht: Dann schuldet er die Steuer, und deine Rechnung weist keine aus. In LokalX stellst du dafür den Umsatzsteuer-Satz auf 0 % und wählst als Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Der passende Hinweissatz steht danach auf dem Beleg. Nachweis ist die Bescheinigung, die dein Auftraggeber dafür von seinem Finanzamt bekommt (Vordruckmuster USt 1 TG); die Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG ist etwas anderes, die betrifft die Bauabzugsteuer. Vorsicht beim reinen Bauträger, der eigene Grundstücke bebaut und verkauft: Der gilt nicht als Bauleistender, an ihn rechnest du normal ab.
Ich verlege denselben Belag mal geklebt, mal schwimmend. Brauche ich zwei Kataloge?
Nein, der Katalog bleibt derselbe. Was sich unterscheidet, ist der Umsatzsteuer-Satz der jeweiligen Rechnung: Bei der geklebten Fläche für einen Bauunternehmer greift die Steuerschuldnerschaft, beim schwimmend verlegten Belag nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht. Weil der Steuersatz in LokalX je Rechnung gilt und nicht je Position, gehören zwei so unterschiedliche Aufträge auf zwei Belege.
Quadratmeter, laufende Meter und Stück in einer Rechnung. Verträgt sich das?
Ja. Verlegen und Untergrund laufen in Quadratmetern, Sockelleisten in laufenden Metern, Belag und Zubehör nach Stück, die Anfahrt als Pauschale. Jede Zeile rechnet mit ihrer eigenen Einheit, die Summe steht darunter. Genau dafür stehen die Einheiten im Katalog.
Rechnet LokalX mir den Verschnitt aus?
Nein. Es gibt weder Aufmaß noch Materialkalkulation. Du trägst die Menge ein, die du abrechnest, inklusive Verschnitt, wenn du ihn berechnest. Ab da rechnet LokalX: Menge mal Preis, Zwischensumme, Umsatzsteuer, Endbetrag.
Ich hole den alten Teppich raus und entsorge ihn. Wo trage ich das ein?
Als freie Position mit eigenem Text und eigenem Preis, zum Beispiel „Altbelag aufnehmen und entsorgen“. Sie steht dann als eigene Zeile auf der Rechnung, nicht versteckt im Quadratmeterpreis. Wer sieht, wofür er zahlt, fragt seltener nach.
Lohnt sich eine kleine Reparatur überhaupt als eigene Rechnung?
Steuerlich ist sie einfacher als der große Auftrag: Reparatur- und Wartungsarbeiten an Bauwerken bleiben bis 500 € netto je Umsatz aus der Bauleistungsregel heraus, da rechnest du also ganz normal mit Umsatzsteuer ab. Und weil bei der Zahlart „Rechnung“ ein GiroCode auf dem Beleg steht, kann dein Kunde direkt vor Ort überweisen.
Der Kunde reklamiert, und die Rechnung ist schon geschrieben. Kann ich sie ändern?
Nein, und das ist kein Mangel, sondern Vorschrift: Eine ausgestellte Rechnung wird nicht mehr geändert und nicht gelöscht. LokalX macht daraus einen eigenen Beleg. Die Stornorechnung bekommt die nächste Nummer aus deinem Nummernkreis und dieselben Positionen mit negativem Betrag, das Original bleibt unverändert im Archiv, und beide verweisen aufeinander. Danach schreibst du die neue Rechnung mit dem korrigierten Aufmaß. Zwei Belege statt einem, dafür kann dein Steuerbüro im Januar noch nachvollziehen, was passiert ist.
Ich arbeite auch in Österreich. Ändert sich etwas?
Ja. LokalX rechnet dort mit 20 % statt 19 % und weist die UID statt der Steuernummer aus. Beim Übergang der Steuerschuld auf den Auftraggeber ist Österreich strenger: Dort gibt es keine 500-Euro-Grenze für kleine Reparaturen, und auf der Rechnung müssen beide UID-Nummern stehen. Den § 35a-Baustein gibt es in Österreich nicht, die Regelung kennt das Land nicht.
Frag einfach jemanden, der es nutzt.
Wir könnten dir jetzt Sterne und Zahlen hinstellen. Stattdessen bekommst du einen Namen und eine Website: einen Betrieb, der mit LokalX abrechnet und den du fragen kannst, bevor du uns einen Cent gibst.
„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
Website ansehen und Kontakt aufnehmen →
Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.
Wenn du am Freitagabend vor dem letzten Beleg der Woche sitzt und etwas klemmt, hilft dir kein Formular. Schreib uns per WhatsApp, dann liest das jemand, der die Rechnung selbst schon geschrieben hat.
Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466
Rechne die letzte Fläche einfach nach.
Die Livedemo läuft ohne Konto und ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Im eigenen Konto sind die ersten 10 Rechnungen kostenlos, nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte.