Rechnungsprogramm für GebäudereinigungAm Monatsletzten fertig, nicht am Zehnten des Folgemonats.
Unterhaltsreinigung und Glasreinigung nach Stunden, Grundreinigung nach Quadratmetern, Verbrauchsmaterial als eigene Zeile, Anfahrt als Pauschale. Und eine Frage vorweg, die bei dir enger gestellt wird als bei jedem anderen Gewerk: Reinigt dein Kunde selbst?
Demo ohne Anmeldung · Deutschland und Österreich · 19,99 € netto im Monat
Das liegt für Reinigungsbetriebe schon drin.
Bau die Abrechnung für ein Objekt so auf, wie du sie am Monatsende brauchst. Ohne Konto, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Die Startpreise sind Vorschläge und lassen sich in jeder Rechnung überschreiben.
Leistungskatalog für Gebäudereinigung
Noch keine Position. Oben einfach antippen.
Was hier nicht steht, schreibst du als freie Position dazu: Winterdienst, Bauendreinigung, Teppichtiefenreinigung, Graffitientfernung, Hygieneartikel, mit eigenem Text und eigenem Preis.
Monat vorbei. Bleiben drei Schritte.
1 · Objekt und Stunden
Unterhalt und Glas in Stunden, Grundreinigung in Quadratmetern, Verbrauchsmaterial als eigene Zeile. Der Auftraggeber steht nach dem ersten Mal im Adressbuch, das Objekt trägst du je Rechnung als Leistungsort ein.
2 · Nachsehen, was der Kunde selbst macht
Reinigt er selbst nachhaltig und legt die Bescheinigung vor, wählst du 0 % mit Reverse-Charge-Hinweis. Verwaltung, Klinik, Hotel, Bauunternehmer: Regelsteuersatz, auch wenn alle Unternehmer sind.
3 · Verschicken und nachhalten
Das PDF geht vom Handy an die Verwaltung, bei der Zahlart „Rechnung“ mit GiroCode zum Scannen. Prüft sie im dritten Monat immer noch, hängst du im Archiv ein Mahnschreiben an. Es gibt drei Stufen, Frist und Text sind vorbelegt und änderbar.
Was auf keiner anderen Handwerkerrechnung so steht
Bei dir ist die Frage nach dem Kunden enger gestellt
Für Bauleistungen gibt es eine Regel, für die Reinigung von Gebäuden eine eigene, und die ist enger gebaut. Auf beiden Wegen kommt es darauf an, was dein Kunde selbst tut. Nur ist die Anforderung hier eine andere: Er muss nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringen, nicht irgendwelche Bauleistungen. Ein Bauunternehmer, der beim Fliesenleger für den Übergang der Steuerschuld sorgt, hilft dir also nicht. Übrig bleibt im Wesentlichen der Reinigungsbetrieb, für den du als Subunternehmer arbeitest. Hausverwaltung, Wohnungseigentümergemeinschaft, Klinik, Hotel, Schule, Industriebetrieb: alles Unternehmer, und alle bekommen von dir eine Rechnung mit Umsatzsteuer.
Dieselbe Abrechnung, zwei Endbeträge
Gerechnet mit den Positionen aus dem Katalog oben: 46 Stunden Unterhaltsreinigung, 8 Stunden Glasreinigung, 240 m² Grundreinigung in Tiefgarage und Kellergängen, Verbrauchsmaterial für 96,00 € und die Anfahrtspauschale ergeben 2.713,00 € netto. An eine Hausverwaltung geht daraus eine Rechnung über 3.228,47 € brutto, 515,47 € davon sind Umsatzsteuer. Genau dieselben Zeilen an einen Reinigungsbetrieb, für den du als Subunternehmer putzt, ergeben 2.713,00 €, ohne jeden Steuerbetrag, dafür mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Unterschied liegt nicht in der Arbeit, er liegt im Empfängerfeld. Was zusätzlich draufmuss, wenn die Steuerschuld übergeht →
Ein Wort Unterschied zwischen Deutschland und Österreich
Die beiden Gesetzestexte sind fast gleich. Der deutsche zählt Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung und Beseitigung von Bauwerken auf. Der österreichische zählt dasselbe auf und hat zwischen Instandhaltung und Änderung ein Wort mehr stehen: Reinigung. Damit ist die Reinigung von Bauwerken in Österreich seit Anfang 2011 eine Bauleistung, während sie in Deutschland ausdrücklich keine ist und ihre eigene Regel hat. Wer in beiden Ländern arbeitet, prüft deshalb zweimal Verschiedenes: in Deutschland, ob der Kunde selbst reinigt, in Österreich, ob er üblicherweise Bauleistungen erbringt oder mit der Reinigung selbst beauftragt wurde. LokalX richtet sich nach dem Land deines Betriebs, rechnet in Österreich mit 20 % und weist die UID statt der Steuernummer aus. Die Einordnung deiner Leistung nimmt es dir nicht ab, dafür ist dein Steuerberater da.
Stand: 25. August 2026 · Grundlage: § 13b Abs. 2 Nr. 8 und Abs. 5 Satz 5 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschn. 13b.5 Abs. 3 und 4 sowie Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 14 (Verwaltungsauffassung des BMF); Österreich: § 19 Abs. 1a UStG 1994, BMF-Information vom 22.12.2010 zur Reinigung von Bauwerken ab 1. Jänner 2011. Keine Steuerberatung.
Fragen aus dem Objekt
Ich reinige für eine Hausverwaltung. Rechnung mit oder ohne Umsatzsteuer?
Mit. Die Sonderregel für die Gebäudereinigung greift nur, wenn dein Auftraggeber selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Eine Hausverwaltung tut das nicht, sie beauftragt sie. Dasselbe gilt für Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kliniken, Hotels, Schulen und Industriekunden: Alle sind Unternehmer, und trotzdem stellst du ihnen ganz normal mit Umsatzsteuer in Rechnung.
Mein Auftraggeber ist selbst ein Reinigungsbetrieb, ich arbeite als Subunternehmer.
Dann geht die Steuerschuld über. Du wählst Steuersatz 0 % mit dem Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“, LokalX setzt den Pflichthinweis auf das PDF, und dein Auftraggeber meldet die Steuer an. Sicher weißt du das, wenn er dir die Bescheinigung vorlegt, die ihm sein Finanzamt ausstellt und die höchstens drei Jahre gilt: Sie ist der Nachweis, nicht die Bedingung. Fehlt sie, kehrt sich das nicht einfach um, denn wer tatsächlich nachhaltig reinigt, schuldet die Steuer auch ohne Papier. Lass sie dir trotzdem geben, bevor du die erste Rechnung ohne Steuer schreibst.
Er hat eine Bescheinigung für Bauleistungen. Reicht die auch für die Reinigung?
Verlass dich nicht darauf. Der amtliche Vordruck ist einer für beides, er trägt Bauleistungen und Gebäudereinigungsleistungen im Titel und unterscheidet sie. Das heißt aber nicht, dass jede ausgestellte Bescheinigung beides abdeckt. Sieh nach, ob die Reinigung darauf ausgewiesen ist, und lass sie dir sonst neu ausstellen. Eine Rechnung ohne Steuer, für die die Voraussetzung fehlt, holt dich später ein, und dann schuldest du die Steuer.
Unterhaltsreinigung und Winterdienst für dasselbe Objekt. Passt das auf eine Rechnung?
Nur solange beide Positionen steuerlich gleich behandelt werden. Winterdienst als eigenständige Leistung zählt nach der Verwaltungsauffassung nicht zur Gebäudereinigung, Schädlingsbekämpfung und Schornsteinreinigung ebenfalls nicht. Rechnest du an einen Kunden, bei dem die Reinigung im Reverse-Charge-Verfahren läuft, fällt der Winterdienst also heraus. Weil LokalX pro Beleg einen Umsatzsteuer-Satz kennt, sind das dann zwei Rechnungen. Beim normalen Kunden mit Steuerausweis stellt sich die Frage nicht.
Und wenn ich in Österreich abrechne?
Dort ist die Reinigung von Bauwerken seit 2011 eine Bauleistung, sie steht im Gesetzestext ausdrücklich zwischen Instandhaltung und Änderung. Damit gilt die österreichische Bauleistungsregel, und die knüpft an etwas anderes an als die deutsche: nicht daran, ob dein Kunde Reinigungsbetrieb ist, sondern ob er üblicherweise Bauleistungen erbringt oder mit deiner Reinigung selbst beauftragt wurde. Für einen Betrieb, der auf beiden Seiten der Grenze arbeitet, heißt das: dieselbe Leistung, zwei Prüfungen.
Ich mache die Bauendreinigung für eine Baufirma. Geht die ohne Steuer raus?
Wahrscheinlich nicht, und das überrascht die meisten. Die Bauendreinigung zählt zur Gebäudereinigung, das ist unstrittig. Nur entscheidet darüber, ob die Steuerschuld übergeht, nicht die Leistung, sondern der Kunde: Er müsste selbst nachhaltig Gebäudereinigungsleistungen erbringen. Eine gewöhnliche Baufirma tut das nicht. Also schreibst du ihr mit Umsatzsteuer, obwohl sie Bauunternehmer ist und obwohl du auf ihrer Baustelle warst.
Wir betreuen zwölf Objekte für denselben Kunden. Eine Rechnung oder zwölf?
Beides geht, und meistens sind zwölf die bessere Wahl. LokalX führt eine flache Positionsliste: Bezeichnung, Menge, Einheit, Preis. Es gibt keine Objektabschnitte, keine Gruppen und keine Zwischensummen. Eine Sammelrechnung über zwölf Häuser wäre also eine lange Liste ohne Untergliederung, die dein Kunde selbst sortieren müsste. Eine Rechnung je Objekt mit dem Objekt als Leistungsort ist übersichtlicher, und offene Posten siehst du im Archiv einzeln.
Der Kunde will einen Leistungsnachweis mit Stunden je Tag.
Den führst du weiter dort, wo du ihn heute führst. LokalX hat keine Zeiterfassung, keine Einsatzplanung und keine Mitarbeiterverwaltung, es kennt nur die Summe der Stunden, die du in die Position schreibst. Was hilft: In den Beschreibungstext jeder Position passt mehr als ein Wort, also etwa „zwölf Einsätze, Treppenhaus und Sanitärbereiche, 46 Stunden gesamt“. Den Tagesnachweis legst du dazu wie bisher.
Rechnet LokalX Flächenleistungen oder Kalkulationszeiten aus?
Nein. Leistungswerte je Quadratmeter, Objektkalkulation und Tariftabellen sind hier nicht eingebaut. Du trägst ein, was mit dem Kunden vereinbart ist, und daraus entsteht ein Beleg mit fortlaufender Nummer und richtig gerechneter Umsatzsteuer. Das ist der ganze Umfang, und er ist bewusst so klein. Wenn Kalkulation, Dienstplan und Abrechnung in einem Programm liegen sollen, brauchst du eine Branchenlösung, und dann sind wir das falsche Werkzeug.
Frag einfach jemanden, der es nutzt.
Wir stellen hier keine Bewertungssterne hin, von denen niemand weiß, wo sie herkommen, sondern einen Betrieb mit Namen und Anschrift, der mit LokalX abrechnet.
„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
Website ansehen und Kontakt aufnehmen →
Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.
Am Monatsletzten müssen die Rechnungen raus, und dann nützt dir eine Ticketnummer nichts. Schreib uns per WhatsApp, dann antwortet dir jemand, der das Programm täglich benutzt.
Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466
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Die Livedemo läuft ohne Konto und ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Im eigenen Konto sind die ersten 10 Rechnungen kostenlos, nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte.