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Fertige Leistungskataloge

Rechnungsprogramm für MaurerDer Rohbau steht. Die Rechnung muss nicht bis zum Winter warten.

Maurer- und Betonarbeiten nach Stunden, Putz nach Quadratmetern, Steine und Mörtel als eigene Zeile, Anfahrt als Pauschale. Fünf Positionen, mit denen sich ein Kellerausbau genauso abrechnen lässt wie eine Woche auf der Baustelle des Generalunternehmers.

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Dein Katalog, mit deinen Zahlen

Das liegt für Maurer und Hochbauer schon drin.

Nimm den letzten Bauabschnitt und tipp die Stunden ein, die im Bautagebuch stehen. Ohne Konto, ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Die Startpreise sind Vorschläge und lassen sich in jeder Rechnung überschreiben.

Leistungskatalog für Maurer / Hochbau

Noch keine Position. Oben einfach antippen.

Was hier nicht steht, schreibst du als freie Position dazu: Kernbohrung, Sturz einbauen, Kellerabdichtung, Bauschutt entsorgen, Winterbaumaßnahmen, mit eigenem Text und eigenem Preis.

Der Ablauf

Abnahme ist durch. Bleiben drei Schritte.

1 · Stunden und Flächen

Mauern und Beton in Stunden, Putz in Quadratmetern, Steine und Mörtel als Materialzeile, Anfahrt als Pauschale. Der Auftraggeber steht nach dem ersten Mal im Adressbuch, die Baustelle kommt je Rechnung als Leistungsort dazu.

2 · Zwei Papiere auseinanderhalten

Beim gewerblichen Auftraggeber: Seine USt 1 TG sagt dir, dass du 0 % ansetzen darfst. Deine eigene Freistellungsbescheinigung verhindert, dass er ab 5.000 Euro im Jahr 15 Prozent einbehält. Zwei Papiere, zwei Steuerarten.

3 · Stellen und nachfassen

Das PDF geht vom Handy an den Auftraggeber, bei der Zahlart „Rechnung“ mit GiroCode zum Scannen. Wartest du auf dein Geld, hängst du im Archiv ein Mahnschreiben an: drei Stufen, mit Frist und Text, die vorbelegt sind und sich ändern lassen.

Was auf keiner anderen Handwerkerrechnung so steht

Beim Beton entscheidet nicht der Stoff, sondern wer ihn einbaut

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass hat für Beton eine eigene Nummer, und sie steht in der Liste der Leistungen, die gerade KEINE Bauleistung sind. Wird Beton geliefert und vom Personal des Lieferanten nur abgelassen oder in die Schalung eingefüllt, ist das eine Lieferung. Verarbeitet derselbe Unternehmer ihn dagegen mit eigenem Personal fachgerecht, ist es eine Bauleistung. Dieselbe Fuhre, zwei Rechnungsarten, und den Unterschied macht die Hand am Rüttler. Direkt daneben steht die zweite Nummer, die dich betrifft: Eine Betonpumpe oder einen Kran nur zur Verfügung zu stellen, ist keine Bauleistung. Erst wenn Personal für substanzverändernde Arbeiten mitkommt, wird eine daraus.

Was das an einem Bauabschnitt ausmacht

Gerechnet mit den Positionen aus dem Katalog oben: 22 Stunden mauern, 9 Stunden Beton einbringen und verdichten, 34 m² verputzen, Material für 1.480,00 € und die Anfahrtspauschale ergeben 4.531,00 € netto, also 5.391,89 € brutto für einen privaten Bauherrn. Auf die Betonzeile entfallen davon 540,00 €, auf den Rest 3.991,00 €. Weil du den Beton selbst einbaust, ist die ganze Rechnung eine Bauleistung: An einen Auftraggeber mit Bescheinigung USt 1 TG geht sie mit 0 % und dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft, an den privaten Bauherrn ganz normal mit Umsatzsteuer. Der Steuersatz gilt dabei je Beleg, nicht je Position. Was zusätzlich draufmuss, wenn die Steuerschuld übergeht →

Der Rohbauer am Neubau ist kein Hausbauer

Eine Fehlannahme, die auf beiden Seiten teuer wird: Wer als einzelnes Gewerk an einem Neubau mitwirkt, schließt keinen Verbraucherbauvertrag. Der Bundesgerichtshof hat das 2023 entschieden. Für dich heißt das zweierlei. Die Sonderregeln für den Hausbau aus einer Hand greifen nicht, also weder die Deckelung der Abschläge auf 90 Prozent noch die Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung. Und du darfst umgekehrt Bauhandwerkersicherung verlangen, auch vom privaten Bauherrn, weil der Ausschluss dafür nur für Verbraucherbau- und Bauträgerverträge gilt. Gesichert wird die vereinbarte, noch nicht gezahlte Vergütung plus 10 Prozent für Nebenforderungen. Was LokalX dabei nicht macht: Es führt keinen Vertrag mit, keine Bürgschaft und keine Frist. Es schreibt die Rechnung, und zwar so, dass sie prüffähig ist.

Stand: 25. August 2026 · Grundlage: § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 3 und Nr. 5 (Verwaltungsauffassung des BMF), §§ 650f, 650i, 650m BGB, BGH-Urteil vom 16. März 2023, VII ZR 94/22. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Fragen von der Baustelle

Der Beton kommt vom Werk, ich baue ihn ein. Was heißt das für meine Rechnung?

Für dich ist es die einfache Seite der Sache: Du verarbeitest den Beton mit eigenen Leuten, das ist eine Bauleistung. Rechnest du an einen Auftraggeber, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt wählst du 0 % mit dem Grund „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Sicher weißt du das, wenn er dir seine Bescheinigung USt 1 TG vorlegt; sie ist der Nachweis, nicht die Bedingung. Interessant wird es andersherum: Das Betonwerk, das dir liefert und den Beton nur in die Schalung einfüllt, erbringt nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass keine Bauleistung, sondern eine Lieferung. Auf dessen Rechnung an dich steht Umsatzsteuer.

Ich stelle die Betonpumpe und schicke einen Mann mit. Zählt das mit?

Es kommt darauf an, was der Mann tut. Ein Baugerät zur Verfügung zu stellen, Betonpumpe oder Kran, ist für sich keine Bauleistung. Erst wenn du gleichzeitig Personal für Arbeiten stellst, die die Substanz verändern, wird eine daraus. Auf deiner eigenen Rechnung fällt das kaum auf, weil du ohnehin einbaust. Wichtig ist es, wenn du die Pumpe an ein anderes Gewerk weitergibst: Dann ist es eine eigene Leistung mit eigener Einordnung, und du prüfst sie getrennt.

Ich mauere den Rohbau für einen privaten Bauherrn. Ist das ein Verbraucherbauvertrag?

Nein, wenn du nur dein Gewerk übernimmst. Der Bundesgerichtshof hat 2023 entschieden, dass ein Vertrag über ein einzelnes Gewerk eines Neubauvorhabens kein Verbraucherbauvertrag ist. Für dich heißt das: Die Sonderregeln für den Hausbau aus einer Hand greifen nicht, weder die Deckelung der Abschläge auf 90 Prozent noch die Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung. Es bleibt beim gewöhnlichen Werkvertrag. Vorsicht bei einem verbreiteten Kurzschluss: Die Baubeschreibungspflicht entfällt damit, das Widerrufsrecht nicht. Hast du beim Bauherrn zu Hause oder auf der Baustelle unterschrieben, hat er 14 Tage Widerrufsrecht, und du musst ihn darüber belehren. Ohne Belehrung läuft die Frist deutlich länger.

Darf ich vom privaten Bauherrn eine Sicherheit für mein Geld verlangen?

Beim Einzelgewerk ja. Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB ist für Verbraucherbau- und Bauträgerverträge ausgeschlossen, und genau das ist dein Vertrag nach der Rechtsprechung nicht. Verlangen kannst du Sicherheit für die vereinbarte, noch nicht gezahlte Vergütung, dazu 10 Prozent für Nebenforderungen. Was LokalX dabei nicht tut: Es führt keine Bürgschaften, keine Fristen und keine Vertragsakte. Das Schreiben dafür setzt du selbst auf, LokalX schreibt die Rechnung.

Der Bauherr will ein Leistungsverzeichnis mit Ordnungszahlen. Kann das Programm das?

Nein. LokalX kennt Positionen mit Bezeichnung, Menge, Einheit und Preis, aber keine Ordnungszahlen, keine Hierarchie aus Losen und Titeln und keinen GAEB-Austausch. Wer nach LV abrechnet und die Datei zurückspielen muss, braucht Bausoftware. Für den Rohbau am Einfamilienhaus, den Anbau oder die Sanierung reicht eine Positionsliste mit Bezeichnung, Menge, Einheit und Preis, und die baust du hier aus dem Katalog zusammen.

Gartenmauer für einen Privatkunden. Kann er das absetzen?

Das hängt daran, ob sein Haushalt schon fertiggestellt ist. Handwerkliche Arbeiten, die zur Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung gehören, sind nach der Verwaltungsauffassung nicht begünstigt. Die Mauer am bewohnten Haus dagegen kann es sein. Für dich ändert das nichts an der Rechnung außer einem: Der Arbeitsanteil muss getrennt erkennbar sein, sonst hat dein Kunde nichts in der Hand. Der Katalog trennt das bereits, Mauern, Putz und Beton sind Arbeitspositionen, Steine und Mörtel laufen daneben.

Ich arbeite als Subunternehmer für einen Generalunternehmer. Worauf muss ich achten?

Auf zwei Dinge, die nichts miteinander zu tun haben und gern verwechselt werden. Erstens der Steuersatz: 0 % mit Reverse-Charge-Hinweis, weil er nachhaltig Bauleistungen erbringt. Zweitens die Bauabzugsteuer: 15 Prozent, die er unabhängig davon vom Rechnungsbetrag einbehalten und ans Finanzamt abführen muss, sobald er dir im Kalenderjahr mehr als 5.000 Euro zahlt und du ihm keine Freistellungsbescheinigung gibst. Unter dieser Grenze bleibt es ohne Bescheinigung. Das eine ist Umsatzsteuer, das andere Einkommensteuer, und beide Papiere holst du beim Finanzamt.

Die Rechnung soll erst nach der Abnahme raus. Kann ich sie trotzdem schon anlegen?

Besser nicht. Sobald du eine Rechnung schreibst, zieht LokalX die nächste Nummer aus deinem Nummernkreis, und diese Nummer ist vergeben. Ziehst du sie zurück, entsteht kein Loch, sondern ein Stornobeleg mit eigener Nummer. Das ist richtig so und für das Finanzamt der saubere Weg, es macht aber aus einer voreiligen Rechnung zwei Belege. Schreib sie also, wenn du sie wirklich verschickst. Das Rechnungsdatum kannst du dabei setzen, den Nummernkreis nicht.

Rechnet LokalX mir Kubikmeter Mauerwerk oder den Steinbedarf aus?

Nein, und es soll das auch nicht. Massenermittlung, Nachkalkulation und Aufmaß bleiben da, wo sie heute sind. Was hier passiert, fängt eine Zeile später an: Du sagst, wie viele Stunden und wie viele Quadratmeter es waren, und bekommst dafür einen Beleg, der die Nummer fortführt, die Umsatzsteuer richtig rechnet und beim Kunden ankommt. Wer beides in einem Programm will, ist bei Bausoftware besser aufgehoben, und wir sagen dir das lieber vorher als nach dem ersten Monat.

Echter Kunde, echter Beweis

Frag einfach jemanden, der es nutzt.

Kein Sternebalken und keine Zahl erfundener Nutzer, sondern ein Betrieb mit Adresse, der seine Rechnungen mit LokalX schreibt. Frag dort nach, das ist ehrlicher als jede Kachel.

„Das Ding funktioniert einfach. Keine Ahnung, warum ich mich so lange mit Word rumgeärgert habe.“
CS Hengersberg
Website ansehen und Kontakt aufnehmen →

Keine Chatbots.
Keine Ticket-Nummern.

Wenn der Bauherr am Freitagnachmittag die Rechnung will und etwas klemmt, hilft kein Ticketsystem. Schreib uns per WhatsApp, du landest direkt bei jemandem, der das Programm kennt.

Ansprechpartner: Andreas (Inhaber)
Standort: Bergsiedlung 151, 5531 Eben im Pongau, Österreich
Telefon & WhatsApp: +49 177 3948466

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Die Livedemo läuft ohne Konto und ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert. Im eigenen Konto sind die ersten 10 Rechnungen kostenlos, nur E-Mail nötig, keine Frist, keine Kreditkarte.